1981-01-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261979https://orlis.difu.de/handle/difu/469981Bericht über Tatbestand und Begründung des BGH-Urteils vom 16. März 1978-IIIZR 145/75: 1. Bei der Planung eines öffentlichen Parkplatzes, der unmittelbar neben einem reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) entstehen soll, ist die besondere Schutzwürdigkeit dieses Gebietes zu beachten. 2. Bei der Abwägung der berührten Belange hat die planende Behörde darauf Bedacht zu nehmen, dass dem Gemeinbedarf zu widmende Flächen nur dann auf privaten Grundstücken ausgewiesen werden, wenn für diesen Zweck geeignete Grundstücke der öffentlichen Hand nicht zur Verfügung stehen. IRPUDRechtBebauungsplanungEnteignungGemeinbedarfBodenrechtPlanungsermessenRechtsprechungBGH-UrteilBebauungsplan und Eigentumsschutz. BGH, Urteil v. 16. März 1978 - III ZR 145/75.Zeitschriftenaufsatz050983