Söfker, Wilhelm2009-02-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520081616-0991https://orlis.difu.de/handle/difu/166122Festsetzungen in Bebauungsplänen können in unterschiedlicher Weise planungsschadensrechtliche Ansprüche nach den §§ 39 ff BauGB auslösen. Diese Folgen haben spezifische Bedeutung bei allen Planungen, die der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile im Sinne des Planungsgrundsatzes des § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB oder der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und anderen Maßnahmen der Innenentwicklung im Sinne von § 1 a Abs. 2 BauGB dienen, wenn dabei bisher zulässige Nutzungen aufgehoben oder geändert werden. Sie sind auch von aktueller Bedeutung, weil die Bauleitplanung heute oftmals die genannten Ziele der Innenentwicklung verfolgt, um diese Orts- und Stadtteile neuen städtebaulichen Entwicklungen zuzuführen. Dies gilt auch für Planungen zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB. Der Beitrag befasst sich mit hierbei für die Praxis wichtigen Fragen des Planungsschadensrechts, auch wie durch geeignete Festsetzungen solche Ansprüche vermieden werden können. Dazu gehören die hier speziell zu beachtenden Regelungen des Planungsschadensrechts und typische Fallgestaltungen bei Festsetzung von Baugebieten und bei der sog. planerischen Feinsteuerung.Bebauungsplan - Festsetzungen und typische planungsschadensrechtliche Fragen bei Planungen der Innenentwicklung.ZeitschriftenaufsatzDM09010906PlanungsrechtBebauungsplanungBebauungsplanBestandsschutzBauleitplanungBaugebietBestandsschutzErschließungInnenentwicklungPlanungsschadenPlanungsschadensrecht