1986-07-312020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251985https://orlis.difu.de/handle/difu/524197Der Eigentümer kann den Übernahmeanspruch nach § 40 II Nr. 1 BBauG nur geltend machen, wenn ihm selbst wirtschaftlich nicht mehr zuzumuten ist, das von einer fremdnützigen planerischen Festsetzung betroffene Grundstück zu behalten. Es reicht dagegen nicht aus, dass die wirtschaftliche Unzumutbarkeit lediglich in der Person eines Rechtsvorgängers vorlag. (-z-)GrundstückPlanfeststellungWirtschaftlichkeitRechtsprechungEigentumEigentumsbeschränkungÜbernahmeBGH-UrteilBundesbaugesetzBBauG § 40 II Nr. 1. Übernahmeanspruch bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit infolge bauplanerischer Festsetzung. BGH, Urteil v. 13.12.1984 - Az.III ZR 175/83 - Oldenburg.Zeitschriftenaufsatz107558