Börger, MichaelHoppe, Werner1987-10-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261987https://orlis.difu.de/handle/difu/534668Im Hinblick auf die Erkenntnis, daß eine unkontrollierte Naturausbeutung eine selbständige Wiedergesundung der lebensnotwendigen Ressourcen wie z.B. Wasser verhindert, wurde die Rechtswissenschaft vor die Frage gestellt, ob die normative Auslegung des Rechtsgebiets Umweltrecht überhaupt in der Lage ist, die gestellten Aufgaben adäquat zu erfüllen. In diesem Zusammenhang untersucht der Autor die verfassungsrechtliche Problematik, bezogen auf Genehmigungs- und Planungsentscheidungen, unter dem Gesichtspunkt des Gesetzesvorbehalts, wobei zunächst lediglich davon ausgegangen wird, daß ein Verwaltungshandeln ohne Rechtssatz unzulässig ist. Insbesondere werden die Grundtypen exekutiver Handlungsformen, unterschieden nach überwachungsrechtlichen und solchen der Planung, im Hinblick auf mögliche Entscheidungsfreiräume der Verwaltung erörtert. Hier prüft der Verfasser, inwieweit diese "Freiheiten" vor der Judikative Bestand haben, wobei er insbesondere die gerade bei den komplexen Verwaltungsentscheidungen im Umweltrecht entfachte Diskussion um das Verhältnis von Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung hinterfragt. gzi/difuGesetzesvorbehaltRechtsprechungRechtsverordnungUmweltschutzrechtVerwaltungsverfahrenVerwaltungsaktGenehmigungsverfahrenPlanungsverfahrenPlanfeststellungGesetzgebungVerfassungsrechtVerwaltungsrechtUmweltschutzRechtPlanungsrechtGenehmigungs- und Planungsentscheidungen unter dem Gesichtspunkt des Gesetzesvorbehalts. Grundtypen exekutivischer Handlungsformen im Hinblick auf mögliche Entscheidungsfreiräume der Verwaltung.Monographie122085