Knopp, Günther-Michael2005-12-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520050943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/175654Die weitere Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf dem Weg des wasserrechtlichen Vollzugs in Deutschland erfolgt auf der vorläufigen Bestandsaufnahme der Oberflächengewässer und der Grundwasserkörper des Jahres 2004 in den 10 deutschen Flussgebietseinheiten. Nächster Schritt ist das Monitoring der Gewässer nach den Programmen zur Überwachung des Zustands der Gewässer. Erforderlich für die Umsetzung der Richtlinie bei den heute, schon vor dem Vorliegen der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne im Jahr 2009, zu treffenden Einzelentscheidungen ist die richtige Zuordnung bei den Oberflächengewässern nach den §§ 25a und 25b WHG für die jeweils maßgebenden Bewirtschaftungsziele und die zu treffende Beurteilung bei den Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmen nach § 25d bzw. § 33 Abs. 4 WHG. Wichtig ist für zu treffende wasserrechtliche Entscheidungen das richtige Verständnis zum Verhältnis des bereits bestandenen deutschen Wasserrechts zu den durch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinzugekommenen wasserrechtlichen Vorschriften. difuDie Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf dem weiteren Weg des wasserrechtlichen Vollzugs in Deutschland.ZeitschriftenaufsatzDO051117_001UmweltschutzWasserrechtRichtlinieGewässerEuroparechtEU-WasserrahmenrichtlinieWasserbewirtschaftung