Wulfhorst, Reinhard1994-11-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251994https://orlis.difu.de/handle/difu/99754Gegenstand dieser Untersuchung sind Personen, die auf Grund ihrer genetischen oder erworbenen Disposition oder ihres Alters besonders empfindlich auf bestimmte Schadstoffimmissionen reagieren. Dieser Personenkreis ist polizeirechtlich weitgehend ungeschützt, da vom preußischen Oberverwaltungsgericht bis zur heutigen Rechtsprechung die Gefahrenprognose auf durchschnittlich empfindliche Personen abstellt. Auch im Immissionsschutz- und Umweltrecht wird weitgehend an den polizeilichen Gefahrbegriff angeknüpft. Der Autor bricht mit dieser überlieferten Betrachtungsweise und fordert, alle Menschen ungeachtet ihrer Anfälligkeit in den Gefahrbegriff einzuziehen. Ebenso hält er den Staat für verpflichtet, die naturwissenschaftlichen Zusammenhänge so weit wie überhaupt möglich erforschen zu lassen und die Möglichkeit von Sonderfallprüfungen zu eröffnen. Begründet wird dies mit dem Sinn und Zweck der einschlägigen Gesetze und mit den Grundrechten der empfindlichen Bürger. lil/difuDer Schutz "überdurchschnittlich empfindlicher" Rechtsgüter im Polizei- und Umweltrecht.MonographieS94330018GesundheitsrisikoRechtsschutzRechtsprechungUmweltschutzrechtImmissionsschutzAtomrechtGrundrechtRechtsvergleichungRechtsgeschichtePolizeiVerfassungsrechtGesundheitswesenUmweltschutzEmpfindlichkeitPolizeirecht