Furgler, K.1981-01-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261979https://orlis.difu.de/handle/difu/470506Das neue Raumplanungsgesetz bringt eine Reihe wertvoller neuer Bestimmungen. Artikel 1 enthält die wichtigsten Programmpunkte einer vernünftigen Raumordnungspolitik; Artikel 3 enthält Neuregelungen zum Schutz der Landschaft, zur Siedlungsgestaltung nach den Bedürfnissen der Bevölkerung, zum Schutz von Wohngebieten vor schädlichen Einwirkungen u.a.; die Artikel 12, 13 und 14 regeln das Einigungsverfahren für den Fall von Missstimmigkeiten zwischen Bund und Kantonen, Planungs- und Koordinationspflichten zu Lasten öffentlicher Körperschaften. Der Autor begründet die Notwendigkeit der Raumplanung. Seine grundsätzliche Forderung lautet, dass Raumplanung einer menschenfreundlichen Politik zu dienen habe. bmRechtRaumordnungPlanungsrechtRaumplanungsgesetzInhaltNotwendigkeitÜberblickDas neue Raumplanungsgesetz und seine Zielsetzung. Vortrag vom 16. Januar 1979, gehalten an der Tagung der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung in Zürich, unter dem Thema "gut planen - wohnlich bauen".Zeitschriftenaufsatz051590