1985-04-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/512377Immissionsgrenzwerte für reine Wohngebiete von 62/52 dB(A) tags/nachts sind jedenfalls dann unbedenklich, wenn eine nicht unerhebliche Geräuschvorbelastung oder planvorgegebene Vorbelastung besteht. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 3 und 4 BauNutzVO. -y-RechtBaunutzungsverordnungGeräuschimmissionWohngebietLärmLärmbelästigungRechtsprechungOVG-UrteilBauNutzVO §§ 3, 4. Geräuschimmissionen in neuen Wohngebieten. OVG Lüneburg, Urteil v. 25.1.1983 - Az. 5 A 23/82.Zeitschriftenaufsatz095086