Darnstädt, Thomas1984-04-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/504635Der Verfasser bemüht sich, mit vorgefundenen Erkenntnissen der Wissenschaftstheorie Gebrauchsanweisungen für die Bestimmung von Tatbestandsmerkmalen mit pragmatischem Gehalt wie z.B."Gefahr" bzw."Vorsorge" zu geben.Er bedient sich dazu der bereits vorhandenen Aussagen über Erschlossenes anstatt über lediglich Beobachtetes.Er weist nach, daß es im Polizeirecht nur die Gefahrenbegriffe "konkrete Gefahr" und "abstrakte Gefahr" gibt.Weiterhin wird der Möglichkeit, mit statistischen Sätzen zu operieren, die Möglichkeit gegenübergestellt, Schadensaussagen auf Feststellungen über die "Disposition von Individuen" zu gründen.Das bedeutet, auf Möglichkeiten abzustellen, die der Einzelne verursachen könnte.Wie man die Möglichkeit von Schäden mittels der Aussage über die Disposition von Individuen korrekt begründet, wird anhand umstrittener Tatbestandmerkmale des Sicherheitsrechts, insbesondere des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Atomgesetzes diskutiert. kp/difuGefahrenabwehrVorsorgeplanungSicherheitsrechtÖffentliche SicherheitOrdnungsrechtPrognoseImmissionsschutzgesetzAtomgesetzPolizeiUmweltschutzVerwaltungsrechtTheorieRechtVerwaltungGefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge. Eine Untersuchung über Struktur und Bedeutung der Diagnose-Tatbestände im Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.Monographie087159