2002-11-222020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620020340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/47398Der Förderzweck wurde durch Belegung von Wohnungen mit Ordensschwestern verfehlt, da diese nicht als "Beschäftigte" im Sinne der Förderrichtlinien einzustufen sind. BayVGH, Urteil vom 9.4.2002 - 24 B 00/2744. difuWohnungsbauförderung, gelenktes Ermessen.ZeitschriftenaufsatzDC3359WohnungswesenWohnungsbauWohnungsbauförderungFörderungsrichtlinieBeschäftigterPflegepersonalZweckbestimmungOrdensschwester