1981-08-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/478720In die Begründung des Bebauungsplanentwurfs und des festgesetzten Bebauungsplanes sind insbesondere bei weitreichenden Planänderungen (hier: Umplanung eines allgemeinen Wohngebiets in Straßenverkehrsfläche) Hinweise zum Anlass der Planung, zu den Auswirkungen des Vorhabens sowie zu den unmittelbar betroffenen und den mittelbar berührten privaten und öffentlichen Belangen und ihrer Abwägung aufzunehmen. Bei einer abschnittsweisen Straßenplanung durch Bebauungsplan, mit der Zwangspunkte für die weitere Linienführung gesetzt werden, sind auch die in den anschließenden Planbereichen bis zur nächsten Anschlussstelle berührten privaten und öffentlichen Belange in die Abwägung einzubeziehen. -y-RechtVerkehrBebauungsplanungBebauungsplanBauleitplanungPlanänderungVerkehrsplanungAbwägungsvorgangAutobahnAutobahnbauOVG-UrteilBBauG 1960 §§ 1 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5, 2 Abs. 1, Abs. 6, Abs. 7, 8 Abs. 2, 9 Abs. 1, Abs. 6. BBauG 1976 § 155a. VwGO § 47. Anforderungen an Bauleitplanung bei abschnittsweisem Autobahnbau. OVG Berlin, Urteil vom 26.1.1979 - OVG II A 5/77.Zeitschriftenaufsatz060110