Langenecker, Josef2004-04-022020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620041439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/128632Für Bauarbeitsverträge gilt das reformierte Recht nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz sofern sie nach dem 1.1.2002 abgeschlossen wurden. Für Bauarbeitsverträge, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden, galt bis zum 31.12.2002 das alte Recht fort und erst ab dem 1.1.2003 gilt das neue Recht. Mittlerweile müssen daher sämtliche Bauarbeitsverträge im Lichte des neuen Rechts beurteilt und auf ihre Gesetzmäßigkeit hin überprüft werden. Vor diesem Hintergrund gibt der Beitrag Hinweise zur künftigen Gestaltung. difuDie Kontrolle von Musterbauarbeitsverträgen nach AGB-rechtlichen Gesichtspunkten.ZeitschriftenaufsatzDC4300ArbeitsplatzArbeitArbeitsvertragArbeitsrechtBauarbeiterBauarbeitArbeitgeberBaurechtAGB-GesetzMustervertragSchuldrechtsmodernisierungGesetzesänderung