2004-01-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252003https://orlis.difu.de/handle/difu/149664Laut Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 26.9.2003 sind Grundstücke, die mit ihrer gesamten Fläche dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen sind, regelmäßig auch dann insgesamt erschlossen und bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigen, wenn Teilflächen einer Bebauung mit Blick auf § 34 BauGB nicht zugänglich sind. Eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung findet wegen Widerspruchs zu der Vorgabe in § 131 Abs. 1 BauGB bei solchen Grundstücken regelmäßig keine Anwendung. difuErschließungsbeitragsrecht: Satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung gilt nicht für Grundstücke, die mit ihrer gesamten Fläche dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen sind.ZeitschriftenaufsatzDI0348020BaurechtGrundstückBebauungErschließungErschließungsbeitragsrechtRechtsprechungBaugesetzbuch (BauGB)ZugänglichkeitSatzungsrechtUnbeplanter InnenbereichTiefenbegrenzungAufwandsermittlung