Krepper, Ralf2010-03-162020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620090723-8274https://orlis.difu.de/handle/difu/143369Öffentliche Spielplätze in der Bundesrepublik Deutschland weisen in acht von zehn Fällen mehr oder weniger gravierende Sicherheitsmängel auf. Dies geht aus einer Untersuchung der Flächen und Geräte von Spielplätzen durch den TÜV Rheinland hervor. Städte und Gemeinden sind im Rahmen der allgemeinen Verkehrsicherungspflicht verantwortlich. Über die öffentlichen Spielplätze hinaus erstreckt sich diese Aufgabe gleichermaßen auf die Einrichtungen an öffentlichen Kindertageseinrichtungen und Schulen. Ein wesentliches Grundprinzip der Unfallverhütung besteht darin, schon bei der Spielplatzplanung auf eine sichere baulich-technische Gestaltung der Außenanlagen und Geräte zu achten. Zudem sind regelmäßige Kontrollen der Geräte wichtig, denn sie verlieren im Laufe der Zeit ihre ursprüngliche Beschaffenheit und können selbst bei bester anfänglicher Qualität einen Zustand erreichen, der Reparaturarbeiten erforderlich macht. Darüber hinaus müssen die Kontrollen auch die für Kinder und Jugendliche zugänglichen Außenanlagen wie zum Beispiel Umzäunungen, Bäume und Sträucher umfassen, wobei Giftpflanzen zu entfernen sind. Außerdem sind Sandspielflächen frei von Verunreinigungen wie Spritzen, Abfälle und Scherben zu halten. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag Hinweise zur Inspektion von Spielplätzen entsprechend der Maßgaben der gesetzlichen Unfallversicherer gegeben.Sicherheit kein Kinderspiel. Spielplätze.ZeitschriftenaufsatzDH15912FreiraumplanungKinderspielplatzAnlagensicherheitGefahrenabwehrVerkehrssicherungspflichtWartungInspektionDIN-NormKontrolle