1997-07-022020-01-032022-11-262020-01-032022-11-261996https://orlis.difu.de/handle/difu/38532Bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) zählt aus Sicht der privatwirtschaftlichen Betriebe allein, daß das Instrument mit einem förderrechtlich abgesicherten Wiedereingliederungserfolg verbunden sein muß und daß es nicht zu einer Behinderung regulärer Beschäftigungsverhältnisse führt. Beides ist zur Zeit nicht gegeben. Dieser Umstand wird jedoch von den Verfechtern einer aktiven Arbeitsmarktpolitik weitgehend ignoriert. Alternativ könnten die Mittel der Arbeitsbeschaffung den Kommunen ungebunden zur Verfügung gestellt werden, um reguläre Beschäftigung zu sichern bspw. verbunden mit einem Finanzierungskonzept zum Stellenausbau. Die Mittel könnten darüber hinaus für eine Erhöhung der Haushaltsansätze für aktive arbeitsmarktpolitische Instrumente genutzt werden, die sich an alle Institutionen wenden, die sich um die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen bemühen. Auch könnten zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Darüber hinaus sollte der Wiedereingliederungserfolg besser überprüft werden. Sinnvoll wäre es auch, die Maßnahmen nicht nach Maßnahmebereichen sondern z.B. nach Wirtschaftszweigen und -gruppen zu gliedern. eh/difuArbeitsschaffende Maßnahmen in der Diskussion. Auswirkungen des Zweiten Arbeitsmarktes auf den Garten- und Landschaftsbau.Graue LiteraturD9608034ArbeitsmarktGartenbauLandschaftsbauArbeitsmarktpolitikGewerbeArbeitsbeschaffungsmaßnahmeZweiter Arbeitsmarkt