2003-09-052020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520033-448-05767-3https://orlis.difu.de/handle/difu/110493Die öffentliche Verwaltung steht vor einer Jahrhundertreform. Die Kameralistik wird abgelöst durch die kaufmännische (doppelte) Buchführung. Ziele des neuen Haushaltsrecht sind: Verbesserung der Steuerung durch Verknüpfung von Produkten und Zielen mit Ressourcen; Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und -verbrauchs; Transparenz über die Ergebnisse der Vewraltungstätigkeit; Vereinheitlichung des Rechnungswesens im "Konzern Kommune". Das Neue Kommunale Finanzmanagament (NKF) beschreibet die Struktur und die Inhalte des künftigen Haushaltsrechts für Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit den Bestandteilen: Ergebnisplan und Ergebnisrechnung; Finanzplan und Finanzrechnung; Bilanz. Das Fachkonzept wurde zum 30. Juni 2001 abgeschlossen und stellt die Empfehlung des Modellprojekts an den Gesetzgeber dar. Damit bildet es die Grundlage für das zukünftige doppische Rechnungswesen der Kommunen in NRW. Es setzt neue Maßstäbe für den bundeseinheitlichen Musterentwurf für das neuen Kommunale Haushaltsrecht, das derzeit erarbeitet wird. difuNeues kommunales Finanzmanagement. Betriebswirtschaftliche Grundlagen für das doppische Haushaltsrecht. Modellprojekt "Doppischer Kommunalhaushalt in NRW". 2. vollst. überarb. Aufl.MonographieD0206643HaushaltswesenRechnungswesenBilanzGemeindeFinanzreformBetriebswirtschaftGemeindefinanzhaushaltFinanzrechtLeitfadenBuchführungKontoführungDoppik