Groh, Bernd Martin1989-02-142020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/547292Der Planungsgrundsatz der Konfliktbewältigung ist - neben dem Gebot der Rücksichtnahme - einer der zentralen Grundsätze im Bauplanungsrecht. Fast 20Proz. aller zur Aufhebung von Bebauungsplänen führenden Abwägungsfehler beruhen auf unzureichender Konfliktbewältigung. Allerdings stehen Praxis und Wissenschaft diesem Grundsatz mit Unsicherheit gegenüber. Unklar ist das Verhältnis zu dem im Planungsrecht geltenden Gebot gerechter Abwägung. Die Arbeit bringt hier wesentliche Fortschritte: Der vorherrschende Begriffswirrwarr, mit dem eine kaum noch übersehbare Zahl von Anforderungen an die bauplanerische Tätigkeit der Gemeinden umschrieben wird und der zu einer Unkalkulierbarkeit der gerichtlichen Plankontrolle führt, wird dadurch bereinigt, daß der Grundsatz der Konfliktbewältigung wieder auf das Gebot gerechter Abwägung zurückgeführt wird. Auf dieser Grundlage klärt der Autor auch die umstrittene Abgrenzungsfrage der Konfliktbewältigung durch den Bebauungsplan und das Anlagengenehmigungsrecht. chb/difuKonfliktBauplanungsrechtAnlagengenehmigungRechtsprechungFachplanungNachbarrechtUmweltschutzrechtPlaninhaltBauleitplanungUmweltschutzStädtebaurechtBaurechtPlanungsrechtRechtBebauungsplanungKonfliktbewältigung im Bauplanungsrecht. Umweltschutz durch Bebauungsplanung und Anlagengenehmigungsrecht.Monographie134777