2004-11-232020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252004https://orlis.difu.de/handle/difu/152249Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.2.2004 ist ein als Wohnhaus genutztes ehemaliges Bauernhaus mit einer Wohneinheit einem Ersatzgebäude mit zwei Wohnungen in zwei aneinander gesetzten, selbständig nutzbaren Haushälften nicht gleichartig im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Es darf auch nicht nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB in einen derartigen Zwillingsbau umgebaut werden, obwohl beide Haushälften eine bauliche Einheit im Sinne eines Gesamtbaukörpers bilden. difuDoppelhaus ist kein zulässiger Ersatzbau im Außenbereich.ZeitschriftenaufsatzDI0459025BaurechtBauernhausLandwirtschaftsgebäudeNutzungsänderungWohngebäudeAltbauErsatzbauDoppelhausBaugesetzbuch (BauGB)GleichartigkeitUnzulässigkeit