Hansmeyer, Sandra2002-07-172020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620013-428-10092-1https://orlis.difu.de/handle/difu/55255Ausgehend von der Frage nach dem einschlägigen Maßstab für eine ausreichende demokratische Legitimation der europäischen Sekundärrechtsetzung, wird zunächst das europäische Primärrecht in der Fassung des Amsterdamer Vertrages beleuchtet. Im Ergebnis ist trotz der integrationsbedingten Funktionsverluste des Deutschen Bundestages ein rechtsfehlerhaftes Demokratiedefizit nicht gegeben. Im einzelnen werden das Rechtsetzungsverfahren auf der europäischen Ebene erläutert und damit die Ansatzpunkte für die nationale Beteiligung aufgezeigt. Im Zentrum der weiteren Untersuchung stehen die verfassungssystematischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen der parlamentarischen Mitwirkung. Anschließend wendet sich die Autorin dem Thema der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Bundestag und auch in der Bundesregierung zu. Dabei wird eine teilweise Zurückdrängung des Kollegialitätsprinzips i.S.d. Art. 65 Satz 3 GG festgestellt. Besonderes Augenmerk wird auf die Rolle des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union gelegt und auf sein Recht zu Stellungnahmen für das Plenum aus Art. 45 Satz 2 GG. difuDie Mitwirkung des Deutschen Bundestages an der europäischen Rechtsetzung.MonographieDG2326VerfassungsrechtBundestagFöderalismusDemokratieKooperationEuroparechtParlamentsrechtRechtsetzungBeteiligungsrecht