Albers, Willi1980-01-302020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261966https://orlis.difu.de/handle/difu/428582Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich der Anteil des Staates am Sozialprodukt kaum noch erhöht. Daraus folgt, daß das Popitzsche Gesetz der Anziehungskraft des übergeordneten Haushalts ebenfalls nur noch beschränkt wirksam war, weil es für die Zentralregierung leichter ist, durch die Übernahme zusätzlicher Aufgaben als durch das Ansichziehen bisher von den Gemeinden wahrgenommener Aufgaben ihren Anteil an den gesamten Ausgaben der öffentlichen Hand zu erhöhen. Eine föderalistische Finanzverfassung hat keinen höheren Anteil der Gemeinden an der gesamten Finanzmasse zur Folge, weil die von der mittleren Ebene übernommenen Aufgaben in zentralistischen Ländern teilweise bei den Gemeinden liegen. Das Schwergewicht der Gemeindeaufgaben liegt in der Regel bei den Verwaltungs-, Bildungs-, Verkehrs- und Sozialausgaben, vereinzelt im Wohnungsbau und in der inneren Sicherheit. Mit steigendem Umfang der öffentlichen Leistungen wird es wegen ihres Einflusses auf die Wettbewerbslage der Unternehmungen und den Wohnsitz der Bevölkerung wichtiqer, ein Leistungsgefälle zu vermeiden. Da dieses Ziel auf verschiedenen Wegen erreicht werden kann, sind die davon ausgehenden Tendenzen zur Änderung der Ausgabenstruktur in den einzelnen Ländern unterschiedlich.GemeindeausgabenHaushaltswesenKommunaler FinanzausgleichFinanzenVerwaltungStrukturwandlungen kommunaler Ausgabenbudgets während der letzten Jahrzehnte im internationalen Vergleich.Zeitschriftenaufsatz002402