1984-06-252020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/506776Mit Urteil vom 23.6.1983 stellt das OVG Nordrhein- Westfalen (11a NE 34/82) fest: Die nach einer Neugliederung erfolgte Genehmigung von vorher durch die früher selbständigen Gemeinden beschlossenen Flächennutzungsplänen führt nicht zu einem wirksamen Flächennutzungsplan der neuen Gemeinde. Flächennutzngspläne müssen bei ihrem Erlass das ganze Gemeindegebiet erfassen und auf einer Abwägung der maßgeblichen Belange beruhen. wgRechtFlächennutzungsplanungFlächennutzungsplanKommunale NeugliederungWirksamkeitKommunalreformGenehmigungAbwägungRechtswirksamkeitRechtsprechung OVG NW, Urteil v.23.6.1983 - 11a NE 34/82 - rechtskräftig.Zeitschriftenaufsatz089324