1993-05-062020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519920170-0413https://orlis.difu.de/handle/difu/82121Flachdachfestsetzungen können aus städtebaulichen Gründen, insbesondere zur Schaffung von Wohnraum, durch Satzungsänderung der Gemeinden aufgehoben werden, soweit Aufstockungen den davon betroffenen Nachbarn objektiv zuzumuten sind. Im vorliegenden Fall wendet sich der Antragsteller gegen die Änderung eines Bebauungsplans und die Aufhebung der Gestaltungssatzung, womit nunmehr die Aufstockung bisheriger Flachdachhäusser bis zu einer Höhe von 8,5 Metern ermöglicht werden soll. In der Begründung des Urteils auch zur Bedeutung des höheren Unterhaltungsaufwandes für Flachdächer. (-y-)Aufhebung der Flachdachfestsetzung durch Änderung des Bebauungsplans zur Schaffung von Wohnraum. § 47 II VwGO. §§ 1 VI, 2 IV BauGB. § 56 Nr.1 NBauO. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 15.6.1992 - 6 K 20/90.ZeitschriftenaufsatzI93010175BebauungsplanWohngebäudeFlachdachSatteldachAufstockungPlanänderungRechtsprechungBebauungsplanungStadtplanung/StädtebauRechtfertigungWertverlustOVG-Urteil