Ipsen, Winrich1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261969https://orlis.difu.de/handle/difu/439686Die Einführung des öffentlichrechtlichen Eigentums in Hamburg durch das Wegegesetz vom 7.April 1961 läßt eine rechtsvergleichende Untersuchung des französischen Rechts der öffentlichen Sachen wieder attraktiv erscheinen, nachdem Otto Mayers Bemühungen gescheitert waren, das Rechtsinstitut des öffentlichen Eigentums in das deutsche Recht zu übertragen.Das Ziel der Arbeit ist es in erster Linie, die Grundlagen für die besondere rechtliche Behandlung der öffentlichen Sachen in Frankreich aufzudecken.Hierbei zeigt sich zwar, daß das deutsche wie das französische öffentliche Sachenrecht zu weitgehend ähnlichen praktischen Ergebnissen führen, weil diese notwendig aus den gleichgelagerten Sachzwängen folgen, daß die tragenden Rechtsprinzipien jedoch maßgeblich differieren.Die Erklärung dafür liegt allein in der andersartigen politischen, kulturellen und namentlich rechtlichen Tradition Frankreichs.Öffentliches EigentumVerwaltungsrechtRechtswissenschaftGemeinnützigkeitRechtsprechungSachenrechtRechtsvergleichungGemeingebrauchTheorie und Recht des domaine public. Das öffentliche Sachenrecht in Frankreich.Graue Literatur014884