1982-10-122020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/490444Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage auf einem 12 m hohen Mast im rückwärtigen Gartenbereich seines Einfamilienhausgrundstücks. Klage und Berufung wurden abgewiesen. Eine Windenergieanlage kann eine zulässige Nebenanlage zu einem Einfamilienhaus sein. Nach den Standortanforderungen und Folgewirkungen ist in diesem Fall eine gemeindliche Planung erforderlich. Eine Windenergieanlage widerspricht hier als untergeordnete Nebenanlage auch der Eigenart des Baugebiets. csRechtBundesbaugesetzBauordnungsrechtBaugenehmigungNebenanlageWindenergieanlageRechtsprechungEnergieproduktionBaugenehmigung für eine Windenergieanlage im Innenbereich. OVG NW, Urteil v. 23.9.1980 - 7A 2093/79.Zeitschriftenaufsatz072748