2004-04-012020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/133601Grundstücke, die mit ihrer gesamten Fläche dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen sind, sind regelmäßig auch dann insgesamt erschlossen und bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigen, wenn Teilflächen einer Bebauung mit Blick auf § 34 BauGB nicht zugänglich sind. Eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung findet wegen Widerspruchs zu der Vorgabe in § 131 Abs. l BauGB bei solchen Grundstücken regelmäßig keine Anwendung. (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26. 9. 2003 -2 S 793/03 - nicht rechtskräftig). difuBauGB § 131 (Erschließungsbeitrag, Tiefenbegrenzung).ZeitschriftenaufsatzDF7886BaurechtErschließungsbeitragBebauungsplanRechtsprechungBaugesetzbuch (BauGB)TiefenbegrenzungGrundstücksfläche