Knorr, Bernd1998-09-292020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251997https://orlis.difu.de/handle/difu/104720Der Inhalt der in Bayern bestehenden Nutzungsrechte am Gemeindevermögen ist vielfältig: Es gibt Bezugsrechte für Brennholz und Bauholz, Schafhüte- und Viehweiderechte und viele andere Rechte an Flurstücken. 1993 waren 1704 Gemeindewaldungen mit Nutzungsrechten belastet, die eine Fläche von 51.904 Hektar hatten. 29.759 Anwesen bezogen zusammen 60.962 Raummeter Brennholz und eine noch größere Menge Nutzholz. Während die Kommunen dazu tendieren, die Nutzungsrechte zurückzuschrauben, versucht der Landesgesetzgeber, diese zu konservieren. Das Ergebnis dieses Interessengegensatzes ist eine uneinheitliche Entwicklung. Es gibt aber auch formale Ungereimtheiten. So sind viele Nutzungsrechte in Grundbüchern eingetragen, obwohl sie dort als öffentliche Rechte gar nicht stehen dürften. Es kann sich bei ihnen nicht um dingliche Rechte handeln, weil keine unmittelbare Beziehung zwischen Nutzer und Sache vorliegt, sondern der Nutzer seinen Anteil an den Erträgen der Sache von der Gemeinde zugewiesen bekommt. Die Aufteilung der Kosten für die Erhaltung der genutzten Sachen zwischen Nutzern und Gemeinde wird dann kompliziert, wenn Nutzer und Gemeinde verschiedene Nutzen aus ihr ziehen. Die Entwicklung eines Verteilungsmodells ist ein Hauptanliegen dieser Arbeit. lil/difuNutzungsrechte nach der Bayerischen Gemeindeordnung. Das Spannungsverhältnis zwischen Berechtigten und Kommune als rechtliche und wirtschaftliche Frage.Graue LiteraturS98080017DorfWirtschaftsrechtGrundstücksrechtGrundbuchRechtsprechungKostenKostenverteilungGemeindewaldLandwirtschaftForstwirtschaftRechtsgeschichteVerfassungsrechtBodenrechtKommunalrechtGemeindeordnungNutzungsrechtDinglichkeit