1988-10-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261987https://orlis.difu.de/handle/difu/544601KIEMSTEDT stellt fest, daß das Ziel, Wasser und Boden zu schützen, nicht erreicht wurde: "Für einen Planer wahrlich wenig ermutigend". Nicht nur würden allenthalben kritische Grenzen erreicht; die Regionalplanung sei zusätzlich einem Legitimationsdruck ausgesetzt. Ihre Existenzberechtigung unterstreicht der Referent zwar, fordert aber dringend zur Neuorientierung auf. Nachfolgend untersucht SCHMIDT-AßMANN die Steuerungswirkungen wasserrechtlicher Instrumente und, am Beispiel des baden-württembergischen Rechts, die Effizienz regionalplanerischer Bemühungen um den Grundwasserschutz. Sein Resultat: Trotz der Gefahr einer Überinstrumentalisierung ist Raum für ein sinnvolles Nebeneinander von fach- und regionalplanerischen Aktivitäten vorhanden. Die Erfahrungsberichte aus drei Regionalverbänden leitet SCHMITZ mit der Erläuterung wasserwirtschaftlicher Vorranggebiete im Raum Unterer Neckar ein. Während WIEDERHOLD die fünf Grundwasserschonbereiche der Region Südlicher Oberrhein anführen kann, enthält der gültige Regionalplan Mittlerer Oberrhein (STIEGHORST) aufgrund Datenmangels bisher keineBodenschutzGewässerschutzGrundwasserschutzRegionalplanungWasserrechtVorranggebietGrundwasserWasserschutzgebietWasserhaushaltPerspektiven zum Schutz von Boden und Grundwasser. Schwerpunktthema.Aufsatz aus Sammelwerk132070