Keller, Maxi2005-05-032020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520050943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/129257Der Beitrag setzt sich anhand der Beschlüsse des OVG Hamburg, denen die Urteile des VG Hamburg vom 1.12.2003 - 19 K 3585/2003 und 19 K 2474/2003 sowie vom 25.3.2004 - 8 K 4795/02 vorgegangen sind, mit den Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter gegen die Genehmigung von Offshore- Windenergieanlagen in der deutschen AWZ auseinander. In den vorgenannten Entscheidungen des VG Hamburg wurden die von einer Inselgemeinde, von Hochseefischereibetrieben und eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit anerkannten Naturschutzverbandes erhobenen Klagen gegen die Genehmigung eines Offshore-Windenergieparks jeweils wegen fehlender Klagebefugnis als unzulässig abgewiesen. Aus demselben Grund hat auch das OVG Hamburg die Zulassung der Berufung gegen die erstinstanzlichen Urteile zurückgewiesen. Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob Genehmigungen von Offshore-Windenergieparks in der AWZ (derzeit) überhaupt einer gerichtlichen Kontrolle durch Dritte zugänglich sind. difuRechtsschutzdefizite Dritter gegen Genehmigungserteilungen für Windenergieanlagen in der AWZ?ZeitschriftenaufsatzDC4925EnergieWindenergieanlageOffshore-BauwerkEnergieproduktionSchutzgebietKüstengebietGemeindeKommunale SelbstverwaltungGenehmigungsverfahrenRechtsschutzErneuerbare EnergieOffshoreAnlagenzulassungKlagerechtHochseefischereiNaturschutzverbandWirtschaftszoneSeerechtVölkerrechtGemeinschaftsrecht