1980-02-012020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261975https://orlis.difu.de/handle/difu/448640Durch Neuordnung des kleinteiligen Grundbesitzes in Heinsberg und Beseitigung der unzureichenden Bausubstanz soll die Voraussetzung für eine den heutigen Anforderungen entsprechende Neubebauung der Innenstadt geschaffen werden und die Verkehrssituation durch Neu- und Ausbau des Straßennetzes verbessert werden. Von den nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes neu zu ordnenden privaten Grundstücken konnten bisher 65,8Prozent für das Treuhandvermögen erworben und zum Teil bereits neu geordnet werden. Beim Verkauf der neugeordneten Grundstücke durch den Sanierungsträger werden vorzugsweise die ehemaligen Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet berücksichtigt. Die kleine Schrift enthält zahlreiche Karten und Pläne.StädtebauförderungsgesetzStadtkernGrundbesitzStadterneuerungSanierungBauwesenPlanungBeispiel einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Heinsberg, Stadtkern, 1. Abschnitt. Sanierungsträger Treufinanz Städtebau.Graue Literatur024860