Bock, Irmtraud2019-11-192020-01-062022-11-252020-01-062022-11-252019https://orlis.difu.de/handle/difu/252611Auf gemeindlicher Ebene ist der Gemeinderat die Vertretung der Bürger und entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Gemeinde. Die Mitwirkung und Mitentscheidung in kommunalen Gremien ist die ursprünglichste Form der Bürgerbeteiligung auf örtlicher Ebene. Wie schon an mehreren Stellen ausgeführt, ist diese Form der Mitwirkung für die kommunale Selbstverwaltung von geradezu existenzieller Bedeutung. Denn: ohne Gemeinderat keine Gemeinde! Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) enthält zudem eine Reihe bürgerschaftlicher Beteiligungsformen, die außerhalb von Wahlen und Abstimmungen die Einbeziehung der Bürger in die Kommunalpolitik ermöglichen. Diese Instrumente der direkten Demokratie können die Gemeinderäte nicht ersetzen; sie sind vom Gesetzgeber als Ergänzung der repräsentativen Demokratie in die Gemeindeordnung aufgenommen worden.Bürgerbeteiligung.ZeitschriftenaufsatzD1909206PartizipationGemeindeKommunalpolitikKommunale SelbstverwaltungBürgerbeteiligungMitwirkung