1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/531832Zum Gebot der Rücksichtnahme auf einen im Außenbereich privilegiert ansässigen - hier landwirtschaftlicher Tierzuchtbetrieb - bei der Bebauung eines Grundstücks im benachbarten, im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Der durch § 34 Abs. 1 BBauG gegebene Bebauungsanspruch wiegt grundsätzlich so schwer, dass er durch den öffentlichen Belang der Rücksichtnahme auf eine Außenbereichsbebauung nicht überwunden werden kann. (-y-)LandwirtschaftAußenbereichLandwirtschaftlicher BetriebInnenbereichRechtsprechungTierzuchtPrivilegierungBauvorhabenRücksichtnahmegebotRechtPlanungsrechtLandwirtschaftlicher Tierzuchtbetrieb. BVerwG Beschl. v. 25.4.1985 - 4 B 48.85.Zeitschriftenaufsatz118831