Hollmann, Peter2012-07-102020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620120933-3754https://orlis.difu.de/handle/difu/146749Durch unerwünschte Wandbemalungen und deren Beseitigung entstehen für Immobilienbesitzer, öffentliche Einrichtungen und Gewerbetreibende allein in der Bundesrepublik Deutschland jährlich geschätzte Kosten in dreistelliger Millionenhöhe. Graffiti stellen aber nicht nur ein teures Ärgernis dar. Manchmal handelt es sich bei Graffiti auch um besonders schwere Straftaten, die über den einfachen Tatbestand der Sachbeschädigung hinausgehen. Dazu zählen Hakenkreuze, pornografische oder explizit Gewalt verherrlichende Symbole oder Schriftzüge. Wenn ein Immobilienbesitzer oder -verwalter hier nicht unverzüglich handelt, verstößt auch er unter Umständen gegen gesetzliche Bestimmungen und kann sogar zur Mitverantwortung gezogen werden. Daher empfiehlt es sich, grundsätzlich schnell zu reagieren. Eine zu späte oder gar nicht erfolgte Fassadensäuberung hat noch weitere Konsequenzen, denn je länger gewartet wird, desto größer wird der Schaden durch die einem Graffito innewohnenden Ingredienzien, die bei längerer Verweildauer derart aushärten, dass sie nur mit Mühe und mit steigenden Kosten zu entfernen sind. Außerdem erhöht sich auch die Gefahr, dass die Bausubstanz Schaden nimmt, denn Baustoffe mit einer hohen Wasseraufnahmekapazität saugen die in den Graffiti-Farben enthaltenden Lösungsmittel mehrere Millimeter tief ein. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag vorbeugende Maßnahmen wie das Auftragen von speziellen Schutzschichten auf Fassaden empfohlen und es wird auf geeignete Reinigungstechniken eingegangen, bei denen Expertenwissen gefragt ist.Teures Ärgernis. Graffiti-Entfernung erfordert Experten-Wissen.ZeitschriftenaufsatzDH19296BebauungGebäudezustandFassadeBauschadenBausubstanzVorbeugungBeschichtungGebäudereinigungReinigungsverfahrenGraffitiStraftatVerantwortung