Kapellmann, Klaus D.2009-09-302020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520091439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/168199Sehr oft kommt es bei Bauvorhaben zu Verzögerungen. Manche Verzögerungen lassen sich je nach Fall durch Beschleunigungsmaßnahmen verringern oder auffangen: Der Auftragnehmer erhält für diese vorzeitige Vertragserfüllung - sei es von Einzelfristen, sei es der Fertigstellungsfrist - in unterschiedlichster Form Vergütung. Die VOB/A erwähnt in § 12 Nr. 2 VOB/A a. F. = § 9 V 3 VOB/A n. F. nur eine schon in den Verdingungsunterlagen vorgesehene Beschleunigungsprämie, und dies nur unbrauchbar rudimentär. Ansonsten finden sich weder in der VOB/A noch in der VOB/B und erst recht nicht im BGB Regelungen zur Beschleunigung.Beschleunigungen.ZeitschriftenaufsatzDM09091416BaurechtArchitektBauleistungVertragVertragsbedingungAuftraggeberAuftragnehmerVertragserfüllungVOB/ABeschleunigungVerzögerungTerminBauvorhaben