Bergmann, Klaus1996-03-282020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251993https://orlis.difu.de/handle/difu/102268Nach einer Darlegung der Notwendigkeit der Verwaltungsakzessorietät (der Abhängigkeit der Strafbarkeit von verwaltungsrechtlichen Vorgaben) erfolgt eine Darstellung der verwaltungsrechtlichen Pflichten nach § 325 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) unter Berücksichtigung der Reform des Umweltstrafrechts. Anschließend geht der Autor unter Erläuterung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur dem Problem nach, inwieweit die Pflichten aus § 325 Abs. 4 StGB rechtmäßig sind und ihre Verletzung zu einer Strafbarkeit führt. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Frage, ob die unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 GG (die Verwaltung hat immer rechtmäßig zu handeln) vorgenommene Verwaltungshandlung, insbesondere beim rechtswidrigen Verwaltungsakt, die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG wirksam beschränken kann. Im Ergebnis wird die Strafbewehrung rechtswidrig begründeter verwaltungsrechtlicher Pflichten für verfassungswidrig erklärt. rebo/difuZur Strafbewehrung verwaltungsrechtlicher Pflichten im Umweltstrafrecht, dargestellt an § 325 StGB. Unter vergleichender Berücksichtigung der Reformentwürfe eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Umweltkriminalität, 2. UKG.MonographieS96010035StrafrechtUmweltschutzrechtGesetzentwurfGesetzgebungVerfassungsrechtVerwaltungsrechtUmweltschutzUmweltkriminalitätVerwaltungsakzessorietätRechtmäßigkeitVerwaltungsakt