EXTERN2012-12-182020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620121611-9983https://orlis.difu.de/handle/difu/125637Die künftigen Nutzungsansprüche an den Untergrund nehmen zu. Neben den bisher praktizierten Nutzungen wie Grundwassergewinnung, Gewinnung tiefliegender Rohstoffe (Bergbau), Untertagedeponien, Erdgas- und Erdölspeicherung und Nutzung von Thermalwasser werden künftig unterirdische Räume auch zur Realisierung der klima- und energiepolitischen Ziele von Bund und Ländern im Rahmen der Umsetzung der Energiewende herangezogen. Hierzu zählen die Speicherung von Energieträgern aus erneuerbaren Energien (z. B. Wasserstoff, Methan, Druckluft), die verstärkte Nutzung der Geothermie und ggf. die untertägige Speicherung von Kohlendioxid zur Reduzierung der Freisetzung von Treibhausgasen in die Atmosphäre. Insbesondere im norddeutschen Raum wachsen aufgrund der geologischen Gegebenheiten Nutzungskonkurrenzen und die Gefahren negativer Wechselwirkungen, was eine vorsorgende räumliche Steuerung dort in besonderem Maß erforderlich macht. Dies kann nicht (nur) auf der Ebene der konkreten Nutzungsgenehmigung geschehen, sondern sollte schon nutzungs- und vorhabenübergreifend auf einer der bergrechtlichen Zulassung vorgelagerten Planungsstufe erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist eine vorausschauende, vorsorgende und Ressourcen schonende Steuerung von Nutzungen im Untergrund durch die Raumordnung sinnvoll; sie ist vom Grundsatz her auch rechtlich durchführbar.Nutzungen im Untergrund vorsorgend steuern - für eine Raumordnung des Untergrundes.Graue LiteraturIEGK79THDA01333urn:nbn:de:0156-00919RaumordnungRaumnutzungUntergrundUmweltschutzRegionalplanungLandesplanungPlanaufstellungNachhaltigkeitErneuerbare EnergiePlanumsetzungNutzungsrecht