Widmaier, Ulrich2020-04-032020-04-032022-11-262020-04-032022-11-2620200012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/259310Art. 11 Abs. 2 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) nennt die Voraussetzungen für die Rechtfertigung eines Eingriffs in Art. 11 Abs. 1 EMRK. Die Einschätzung des BVerfG, dass das statusbezogene deutsche Beamtenstreikverbot nicht im Konflikt mit der EMRK stehe, wird kritisch hinterfragt. Gegenstand des Beitrags ist insbesondere die Frage, ob die Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 EMRK unter Beachtung der Auslegung und einschlägigen Rechtsprechung des EGMR erfüllt sind, um das deutsche Beamtenstreikverbot auf konventionsrechtlicher Ebene zu rechtfertigen. Hierbei wird auch in der gebotenen Kürze auf das Verhältnis zwischen BVerfG und EGMR eingegangen.Das bundesverfassungsgerichtliche Beamtenstreikverbot - »Rechtfertigung« nach Art. 11 Abs. 2 EMRK?Zeitschriftenaufsatz2139152-X5471-9BeamtenrechtStreikMenschenrechtVerfassungsrechtRechtsprechungEuropäische Menschenrechtskonvention (EMRK)