Simmat, Udo1981-08-042020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251980https://orlis.difu.de/handle/difu/477753Nach § 24 I des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann das Bundeskartellamt Unternehmenszusammenschlüsse, die zur Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Position führen, untersagen. Der Bundeswirtschaftsminister (BMWi) kann hierzu im Einzelfall aus übergeordneten Gründen eine fusionsrechtliche Ministererlaubnis (§ 24 III GWB) erteilen. Im Hinblick auf die Industriebeteiligungen des Bundes entstehen Bedenken gegen die Organkompetenz des BMWi, weil sich das unternehmerische Interesse des Bundes u.U. mit demjenigen des die Ministererlaubnis beantragenden Unternehmens deckt.Daneben wird die weitere Frage erörtert, wie sich die Teilnahme von Angehörigen des BMWi an der Vorbereitung der Ministererlaubnis und an Aufsichtsratssitzungen des antragstellenden Unternehmens auswirkt. Diese Fragen der Interessenkollision werden an tatsächlichen Einzelfällen, den rechtlichen Bewertungen und den Kontrollmechanismen untersucht. chb/difuMinisterbeschlussFusionsrechtFusionIndustriebeteiligungKontrolleRechtsschutzMonopolkommissionBundGesetzgebungVerwaltungsrechtWirtschaftspolitikIndustrieDie fusionsrechtliche Ministererlaubnis und die Industriebeteiligungen des Bundes.Monographie059138