Thyen, Ute2016-07-012020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920161435-4705https://orlis.difu.de/handle/difu/262238Seit Anfang der 1970er Jahre gibt es in Deutschland ein Früherkennungsprogramm für Kinder und Jugendliche, das sich seitdem beständig weiterentwickelt hat. Die acht Untersuchungen (U1 bis U8), wurden später um zwei weitere für Kinder (U9 und U7a) und eine Jugenduntersuchung (J1) erweitert. Der sozialrechtliche Anspruch wird in § 26 SGB V festgelegt, weitere Untersuchungen werden von den Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten empfohlen, aber nicht von allen Kassen erstattet ("Grünes Heft"). Die Inhalte und Ziele der Untersuchungen werden für die gesetzlich Versicherten (GKV) durch den gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen geregelt, die privaten Versicherungen haben sich dem Vorgehen weitgehend angeschlossen.Das "Gelbe Heft" Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche in Deutschland.ZeitschriftenaufsatzDMR160130GesundheitswesenKindJugendlicherGesundheitKrankheitVorbeugungMedizinFrüherkennungPräventionKinderschutzSäuglingKleinkindScreeningVorsorgeuntersuchungInanspruchnahmeImpfungGesundheitsstatistik