Franßen, Yvonne2016-11-072020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620160012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/210016Die städtebauliche Entwicklung soll in den Gemeinden durch rechtsverbindliche Bebauungspläne geleitet und geordnet werden. Für alle nicht überplanten Flächen gelten Bodenrechte in Form der Planersatznormen (§§ 34 und 35 BauGB). Bleibt somit noch ein Anreiz für die Gemeinde, Bebauungspläne aufzustellen, außer für stadtbedeutsame Einzelvorhaben und -projekte? Während die Anforderungen an Bebauungsplanverfahren steigen, wurde der Zulassungsrahmen für unbeplante Gebiete ausgeweitet. Als Konsequenz entwickeln sich die Gemeinden verstärkt auf der Grundlage der Planersatznormen einzelfallbezogen weiter. Kann der Entwicklungs- und Ordnungsauftrag für die Gesamtgemeinde vor diesem Hintergrund noch erfüllt werden? Der Aufsatz soll einen Diskussionsbeitrag zur aktuellen planungsrechtlichen Situation bieten. Ein kurzer Exkurs über das niederländische Planungsrecht kann einen Einblick in alternative Ansätze geben.Die städtebauliche Entwicklung zwischen Bebauungsplan und Planersatznormen.ZeitschriftenaufsatzD1609230StadtentwicklungsplanungGemeindePlanungshoheitBebauungsplanBauleitplanungPlanungsrechtNorm