2004-01-292020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520030942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/128517Es stellt eine mit Art.19 Abs.4 GG i.V.m. Art.33 Abs.2 GG unvereinbare Überspannung der Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs zu Lasten des erfolglosen Bewerbers um eine Beförderungsstelle dar, wenn dieser für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht nur die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung, sondern darüber hinaus auch die realistische, nicht nur entfernte Möglichkeit einer für ihn positiven neuen Auswahlentscheidung glaubhaft machen muss. Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -. difuEffektiver einstweiliger Rechtsschutz gegen Beförderungsentscheidungen.ZeitschriftenaufsatzDC4185Öffentlicher DienstBeamterVerwaltungVerwaltungsrechtBewerbungNichtbeförderungKonkurrenzBeamtenrechtDienstrechtEinstweilige Anordnung