Adam, Heike2000-09-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519993789059374https://orlis.difu.de/handle/difu/77550In der Erklärung Nr.16 zum Vertrag über die EU vom 7.2.1992, geht es um die Rangordnung der Rechtsakte der Gemeinschaft. Das Gemeinschaftsrecht enthält keine explizite Verpflichtung für die Mitgliedstaaten zum Vollzug des Gemeinschaftsrechts; sie haben jedoch für einen geordneten Verwaltungsvollzug zu sorgen, der einen effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts ermöglicht. Es besteht auch eine Verpflichtung zur Kontrolle des Gemeinschaftsrechts. Die Kommission ist hier sogenannte Hüterin der Verträge. Die Studie basiert auf der Auswertung eines typischen Ausschnitts, der von der Kommission im Amtsblatt C veröffentlichten oder an anderen Stellen zugänglich gemachten Mitteilungen. Untersucht werden innerdienstliche Richtlinien, Gemeinschaftsrahmen, Leitlinien, Vademeken, Verhaltenskodizes, Auslegungs- und Informationsvermerke, Bekanntmachungen und Mitteilungen der Europäischen Kommission. Es wird auf die in den jeweiligen Politikbereichen erlassenen Mitteilungen eingegangen. kirs/difuDie Mitteilungen der Kommission: Verwaltungsvorschriften des Europäischen Gemeinschaftsrechts? Eine Untersuchung zur rechtsdogmatischen Einordnung eines Instruments der Kommission zur Steuerung der Durchführung des Gemeinschaftsrechts.MonographieDW6155VerwaltungVerwaltungsvorschriftEuroparechtVerfassungsrechtVerfahrensrechtVerwaltungsvollzugGemeinschaftsrecht