Sendler, Horst2005-07-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520050012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/129315Im Vordergrund des Werner Hoppe gewidmeten Beitrags stehen Fragen des Planungsrechts: der Grundsatz der Plan- und Normerhaltung. Der Entwicklung dieses Grundsatzes und seiner dogmatischen Fundierung durch W. Hoppe wird nachgegangen. Insbesondere aufgrund der Arbeiten des Jubilars wird u. a. überlegt, wie sich jener Grundsatz auf die Neufassung der §§ 214 und 215 BauGB auswirken kann. Schließlich wird erörtert, dass er auch in Rechtsgebieten Fuß fassen sollte, die sich ihm bisher wenig öffnen. difuDer Jubilar, der Grundsatz der Planerhaltung und das Richterrecht.ZeitschriftenaufsatzDC4983PlanungsrechtBaurechtFachplanungsrechtNormNormenkontrolleNormerhaltungPlanerhaltungGrundsatzNichtigkeitRichterrecht