Zaun-Rausch, Gitte2009-09-252020-04-272022-11-292020-04-272022-11-292008978-3-940904-05-8https://orlis.difu.de/handle/difu/270447Im März 2008 wurde das Landeskinderschutzgesetz (LKindSchG) in Rheinland-Pfalz verabschiedet, mit dem die rechtlichen und instrumentellen Grundlagen zum Schutz des Kindeswohls und der Kindergesundheit verbessert werden sollen. Ziele der neuen landesgesetzlichen Regelung sind: * die frühe Förderung des Kindeswohls durch möglichst niedrigschwellige, frühzeitige, umfassende und bedarfsgerechte Unterstützung der Eltern im Rahmen einer verstärkten Nutzung vorhandener Ressourcen bei freien Trägern und Kommunen, * die Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung mit gezielten Strategien von Wahrnehmung und Intervention durch den Aufbau und die Arbeit lokaler Netzwerke in der Federführung der Jugendämter und * die Steigerung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern. Aus diesem Grund enthält der Titel eine umfassende Kommentierung aller Paragrafen des LKindSchG.Kinderschutz in Rheinland-Pfalz. Praxishandbuch mit Kommentar zum Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit, Vorschriftenanhang und Materialien.MonographieDR16545GesetzgebungKindSchutzLandesrechtKinderschutzSchutzauftragLandesgesetzGesetzesinhaltKommentarGesundheitsförderungFrüherkennungsuntersuchungVorsorgeuntersuchung