Nolte, Norbert1999-01-212020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251997https://orlis.difu.de/handle/difu/104897Im Kartellgesetz existiert eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe, wie z.B. Gesamtwirtschaft, Gemeinwohl und Interesse der Allgemeinheit. Daneben kennt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eine Kontrollrestriktion, wonach die Würdigung der gesamtwirtschaftlichen Lage der Nachprüfung des Gerichts entzogen sein soll. Eine Typisierung von Beurteilungsspielräumen ist daher besonders schwierig. Die verwaltungsrechtliche Tätigkeit der Kartellbehörden ist Untersuchungsgegenstand. Die Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen fällt unter die hoheitliche Wirtschaftsverwaltung, deren typische Handlungsform der Verwaltungsakt ist. Im deutschen Kartellprozeßrecht beschränkt sich die Kontrolle auf die Rechtsmittel des Verwaltungshandelns und die uneingeschränkte Anwendung der im allgemeinen Verwaltungsprozeß anerkannten Beurteilungsspielräume. Der Autor stellt nach der unterschiedlichen Festlegung der Kontrolldichte im deutschen und im EG-Recht, Kontrollüberschreitungen im nationalen Recht und Kontrolldefizite in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gegenüber. kirs/difuBeurteilungsspielräume im Kartellrecht der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland.MonographieS98110044WirtschaftsrechtEuroparechtRechtsprechungRechtsschutzRechtsgeschichteVerwaltungsrechtWirtschaftspolitikKartellrechtWettbewerbsrechtKontrolldichteErmessenBeurteilungsspielraum