Mai, Ulrike2014-09-042020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262014https://orlis.difu.de/handle/difu/229007Das Bundeskinderschutzgesetz formuliert erweiterte Anforderungen an die Betriebserlaubnis für Tageseinrichtungen für Kinder. Gemäß § 45 Absatz 3 Satz 3 SGB VIII sind unter anderem geeignete Möglichkeiten der Beschwerde benannt. Die Implementierung eines offenen und transparenten Beschwerdemanagements ist ein zentrales Element im Bereich der Qualitätsentwicklung.Beschwerdemanagement in Kindertageseinrichtungen.ZeitschriftenaufsatzDMR140262SozialwesenJugendhilfeKindertagesstätteQualitätsmanagementJugendhilfeeinrichtungBetriebserlaubnisRechtsgrundlageSozialgesetzbuchQualitätsentwicklungBeschwerdemanagement