Engel, Gernot-Rüdiger2019-09-192020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520190027-2957https://orlis.difu.de/handle/difu/252463Das Klimaschutzgesetz des BMU aus Februar 2019 ist noch nicht offiziell veröffentlicht, sorgt aber bereits jetzt für weiteren Koalitionskrach in der Bundesregierung. Mit einem verbindlichen Klimaschutzgesetz (KSG) will die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag in 2019 sicherstellen, dass die Treibhausgas-Ziele eingehalten werden. Das Gesetz richtet sich an die betroffenen Ministerien, insbesondere aus den Sektoren Verkehr, Energie/Industrie, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Durch das sog. Effort Sharing steigt der Druck auf die Bundesregierung, da hier erstmals verbindlich europaweite Ziele festgelegt wurden. Werden die Ziele nicht erreicht, müssen Millionenbeträge an "Strafzahlungen" geleistet werden. Um dies abzumindern, müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, damit die Klimaziele erreicht werden. Das vorgelegte Klimaschutzgesetz enthält keine konkreten Maßnahmen, diese müssen durch die jeweiligen Ministerien entwickelt und umgesetzt werden. Dennoch kann man die Bedeutung und erste Einschätzungen für die Kreislaufwirtschaft darstellen.Erste Bewertung des Klimaschutzgesetzes (KSG).ZeitschriftenaufsatzD1908224UmweltschutzKlimaschutzUmweltrechtBewertung