2003-09-172020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520020723-5747https://orlis.difu.de/handle/difu/133023Auf der Tagung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz wurden in 12 Beiträgen die Thematik Energiesparen und Denkmalschutz behandelt. Das bedeutet zunächst eine Herausforderung für die Denkmalpfleger selbst, denn sie müssen sich mit den Möglichkeiten der neuen Verordnung sowie mit den Bedürfnissen und Grenzen des Bestandes von Denkmälern noch eingehender auseinandersetzen. Es müssen Richtungen ausfindig gemacht werden, wo bauphysikalische oder wirtschaftliche Fehleinschätzungen lauern, wo Beeinträchtigung und Gefährdung der Substanz zu befürchten, wo zukünftige Bauunterhaltungsprobleme zu erwarten sind. Die Ziele der Energieeinsparverordnung sind vorrangig der Klimaschutz, Wärmeschutz, Energieeinsparung. Im Beitrag Wirksamkeit der Energieeinsparungsverordnung im Baubestand werden die Superdämmungen stark problematisiert und als nicht dienlich für den Umweltschutz kritisiert. Ein anderer Beitrag betont drei große Komplexe, die zu beachten sind: Grundsätzliche Möglichkeiten zur Energieeinsparung bei der Beheizung von Gebäuden. Ermittlung der tatsächlichen Wärmeverlustquellen und zwar sowohl qualitativ als auch quantitativ. Bewertung der Ist-Faktoren und Erarbeitung eines Konzepts. Die Bearbeitung dieser drei Fakten trägt zu großer Sicher der Konzeptfindung bei. sg/difuEnergieeinsparung bei Baudenkmälern Dokumentation der Tagung des Deutsches Nationalkomitees für Denkmalschutz am 19. März 2002 in Bonn.Graue LiteraturDF7299EnergieeinsparungBaudenkmalWärmeschutzDenkmalschutzDenkmalpflegeHistorisches GebäudeHeizungUmweltschutzDenkmalsanierungModernisierungEnergieeinsparverordnung