Hillermeier, Karl1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/530990Die Reaktion auf die negativen städtebaulichen Auswirkungen des Konzentrationsprozesses im Einzelhandel zeigt, dass staatliches Handeln auf mehreren Ebenen einsetzen muss, um eine Entwicklung zu steuern, die Gemeinschaftsgüter wie die Belange des Mittelstandes und eine ausgewogene verbrauchernahe Versorgung der Bürger zu gewährleisten. Es wird versucht, die baurechtlichen Moeglichkeiten aus der Sicht einer Gemeinde darzustellen, der z.B. der Bauantrag eines Bauträgers vorliegt, der auf einer früher anderst genutzten gewerblichen Fläche am Ortsrand einen Lebensmittelmarkt errichten will. Trotz positiver landesplanerischer Beurteilung ist zu prüfen, ob § 11 Abs. 3 BauNVO nicht greifen kann. Die Gemeinde muss die städtebauliche Auswirkungen des Projekts prüfen und, wenn es unerwünscht ist, kann sie es mit den Mitteln der Bauleitplanung verhindern. Bayern drängt im Gesetzgebungsverfahren für das BBauG darauf, das gemeindliche Instrumentarium noch zu verstärken. (hg)FlächennutzungsplanungBauleitplanungKommunalpolitikWirtschaftsentwicklungEinzelhandelStädtebauGewerbegebietVerbrauchermarktKonzentrationsprozessGesetzgebungsverfahrenRechtBaunutzungsverordnungEinzelhandelsgroßprojekte ja oder nein? Baurechtliche Möglichkeiten der Gemeinde zur Steuerung des Konzentrationsprozesses im Einzelhandel.Zeitschriftenaufsatz117987