Jäde, HenningFamers, Gabriele2008-02-062020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520080522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/163322Mit dem vom Bayerischen Landtag in der 100. Sitzung der 15. Legislaturperiode am 18.7. 2007 beschlossenen Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und Änderungsgesetz hat der Gesetzgeber nach 1994 und 1997 zum dritten Mal die Bayerische Bauordnung tief greifend novelliert und damit den Kurs der Bauordnungsreform - weniger staatliche Vorkontrolle und Betreuung, mehr Eigenverantwortung für den Bauherrn und die von ihm am Bau Beteiligten - konsequent fortgesetzt. Anders als bei den beiden Vorgängernovellen liegt ein gewichtiger Schwerpunkt der Neuregelungen auch im materiellrechtlichen Bereich, insbesondere im neuen Brandschutzkonzept, daneben auch im Abstandsflächen- und Stellplatzrecht. Der Beitrag gibt eine Übersicht über die bedeutsamsten Änderungen. difuSchwerpunkte der Bayerischen Bauordnung 2008.ZeitschriftenaufsatzDM08011735BaurechtBauordnungsrechtGenehmigungsverfahrenVerfahrensrechtBaugenehmigungVerfahrensablaufBauüberwachungTechnische BaubestimmungAbstandsflächeBrandschutzStellplatzBauordnungNovellierungPrüfprogrammMaterielles RechtGebäudeklasseSonderbau