1991-11-112020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261990https://orlis.difu.de/handle/difu/566810Ist bei Ungültigkeit eines Bebauungsplans die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, darf die Genehmigungsbehörde nicht aufgrund einer "planersetzenden" Abwägung nach Maßgabe des § 50 BImSchG die Genehmigung versagen. Für die Erheblichkeit von Lärmbelästigungen einer neu hinzukommenden Nutzung ist die durch vorhandene Nutzungen vorgesehene Situation von Bedeutung. (-z-)BebauungsplanBundesimmissionsschutzgesetzNutzungLärmLärmbelästigungRechtsprechungBauvorhabenBVerwG-UrteilBeschlussZulässigkeitBaugesetzbuchRechtImmissionsschutzBimSchG §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 50; BauGB § 35 Abs. 1; BVerwG, Beschluß v. 12.06.90 - Az.; B 72.90 - OVG Münster.Zeitschriftenaufsatz154789